Zuverlässigkeit verbindet: Die Prüfung der Eignung der Bieter bei Auftragsvergabe ist Aus-druck für zukunftsorientiertes Handeln.
RAL-GZ 961 Grundlage der Qualifikationsprüfung
Für Auftraggeber eine feste Größe
„Rohrleitungen und deren Netzwerke – Lebensadern der Gesellschaft“ lautete das Motto des 24. Oldenburger Rohrleitungsforums. Neben modernster Technik auf den Messeständen, die von Unternehmen aus der Branche im Rahmen der begleitenden Fachausstellung präsentiert wurde, stand der Austausch von Erfahrungen aus der Praxis bei Aufbau, Erneuerung und Umbau der Versorgungsnetze in Deutschland im Fokus der Veranstaltung.
Dabei ging es weniger um das Rohr als Einzelelement, als um das Zusammenwirken der verschiedenen Bausteine im Gesamtsystem, erklärte Prof. Dipl.-Ing. Thomas Wegener im Vorwort des Tagungsbandes. „Wie in unzähligen anderen Lebensbereichen sind Netzwerke auch im technischen Sinn – zum Beispiel in der Ver- und Entsorgungswirtschaft – für das Prosperieren unserer Gesellschaft evident wichtig“, so das Vorstandsmitglied des iro e.V., Oldenburg. Grund genug für die Veranstalter, technische, organisatorische, rechtliche, öko-nomische und ökologische Aspekte des Netzbetriebes gleichberechtigt nebeneinander zu stellen und zu diskutieren. Das Themenspektrum war dementsprechend gewohnt vielfältig, Altbewährtes genauso wichtig wie aktuelle Entwicklungen.
Viele Themen, viele Fragen
Dass, was auf dem Forum von Referenten, Moderatoren und Zuhörern diskutiert wurde, bot genügend Gesprächsstoff bei den Unterhaltungen zwischen Besuchern der Fachausstellung und den Mitarbeitern der Gütegemeinschaft auf dem Messestand des Güteschutz Kanalbau. Angesprochen wurde unter anderem das Thema „Grundstücksentwässerung“. Insbesondere ging es um rechtliche und technische Grundlagen, Möglichkeiten des Netzbetreibers, Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Sanierungsplanung und technische Möglichkeiten, aber auch mögliche und sinnvolle Unterstützung des Netzbetreibers. Ein Dauerthema, das durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zusätzlich Brisanz erhält.
Öffentliche, aber auch private Grundstückseigentümer werden in die Verantwortung genom-men. Für beide gilt bundesweit die Pflicht zu regelmäßiger Eigenkontrolle der Abwasserlei-tungen – unabhängig von landesrechtlichen Ausführungsregelungen. Was bedeutet das für Auftraggeber, Netzbetreiber, Ingenieurbüros, private Grundstücksbesitzer und ausführende Unternehmen? Wie beeinflusst der Klimawandel die Aufgabenstellungen einer modernen Stadtentwässerung? Auch hierzu bezieht das modifizierte WHG Stellung. In § 55 (Grundsätze der Abwasserbeseitigung) Absatz 2 heißt es: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffent-lich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Damit wird dem Umgang mit Niederschlagswasser eine größere Bedeutung beigemessen als bisher.
Kommunale Auftraggeber und Planer aber auch die Bevölkerung müssen für die Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sensibilisiert werden. Ein weiterer Aspekt: Nicht nur das Klima ändert sich, auch die Bevölkerung befindet sich im demografischen Wandel und nimmt weiter ab. Weniger Menschen verbrauchen weniger Wasser und weniger Gas. Weniger Menschen erzeugen weniger Abwasser. Sind unsere Ver- und Entsorgungsleitungen zu groß dimensioniert? Ist der Parameter Langlebigkeit auch in Zukunft noch ein Entscheidungskrite-rium bei der Wahl des Rohrwerkstoffes? Welche Sanierungsstrategie ist die richtige, was gilt es beim Neubau von Leitungsnetzen zu beachten?
Feste Größe
Die Rohrleitungsnetze in Deutschland zu erhalten, zu sanieren oder auszubauen, stellt in jeder Hinsicht eine erhebliche technische und ökonomische Herausforderung dar – in diesem Punkt herrschte in Oldenburg Konsens. Gleichzeitig aber auch eine Verpflichtung für alle, die hieran mitwirken: Politiker, Auftraggeber und Unternehmen. Entscheidend sind umsetzbare Rahmenbedingungen und geeignete Instrumentarien, um von Beginn an eine fachgerechte Ausführungsqualität sicherzustellen. Hierbei trägt der Auftraggeber eine besondere Verant-wortung, denn er ist für die Planung zuständig. In den Ausschreibungen formuliert der Auf-traggeber eindeutige Anforderungen. Dann prüft er, ob Bieter in der Lage sind, diese Anfor-derungen zu erfüllen. Erfüllen Bieter diese Anforderungen nicht, werden sie von der Auf-tragsvergabe ausgeschlossen. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend. Diese Vorgehensweise führt zum Einsatz qualifizierter Firmen. Auch die VOB vertritt den Grund-satz, nur geeignete Bieter zu beauftragen. Es gilt nicht nur, Anforderungen an Einbau und Prüfung zu formulieren, wie es in den technischen Regelwerken geschieht, sondern glei-chermaßen Anforderungen zur Qualifikation eines Bieters zu nennen, wie das in der Gütesi-cherung Kanalbau RAL-GZ 961 getan wird. Ein Anspruch, der mittlerweile bei vielen Auf-traggebern eine feste Größe darstellt. Diesen Eindruck haben viele Gespräche bestätigt, die in Oldenburg geführt wurden.
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
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